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Aktuelle Informationen zur Covid19-Impfung für Transplantierte

Die folgende aktuelle Information teilen wir mit freundlicher Genehmigung von TRANSDIA SPORT DEUTSCHLAND e.V.:

Wir stellen hier periodisch aktualisierte Informationen zur Covid19-Impfung für Transplantierte bereit. Diese Informationen können die individuelle ärztliche Beratung und Aufklärung nicht ersetzen. Es ist deshalb unabdingbar, dass Ihr vor einer Impfung den Rat Eures behandelnden Arztes oder Tx-Zentrums einholt. Denn die individuellen Einschätzungen zu den Risiken und der möglichen Immunantwort auf die Impfung können je nach transplantiertem Organ, Art und Höhe der Immunsuppression, der seit der Transplantation verstrichenen Zeit und etwaigen zusätzlichen Erkrankungen sehr unterschiedlich sein.
 
Nach den Prioritätsfestlegungen für den Zugang zur Impfung, die in der Corona-Impfverordnung verbindlich geregelt sind, gehören Transplantierte zur Gruppe 2, in der beispielsweise auch alle Personen ab 70 Jahre enthalten sind. Ab wann die Impfungen für diese Gruppe beginnen, steht noch nicht fest und wird sich von Bundesland zu Bundesland voraussichtlich unterscheiden. In einigen Bundesländern ist bereits eine Anmeldung möglich, nicht jedoch in denen, die „Keine Impfung ohne Einladung“ praktizieren.
 
Bei der Prioritätenfestlegung ist das Bundesministerium für Gesundheit weitgehend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut (StiKo) gefolgt. Diese Empfehlung hat sich nur mit der Priorisierung befasst und nicht mit der Frage, ob bei Transplantierten eine Impfung indiziert ist und welche Besonderheiten wie beispielsweise abweichende Dosierung oder abweichendes Intervall eventuell zu beachten sind. Zu diesen Besonderheiten gibt es auch noch keine studiengestützten Empfehlungen. Die Deutsche Transplantationsgesellschaft hat eine zuletzt am 22. Februar 2021 aktualisierte generelle Impfempfehlung für Transplantierte ausgesprochen. Darin äußert sie sich auch zu der Eignung von mRNA- (Moderna, Biontech-Pfizer, Curevac) und Vektorimpfstoffen (Astrazeneca). Die DTG teilt hierzu mit, dass die beteiligten Fachgesellschaften, die eine Einschätzung abgegeben haben, alle empfehlen, dass Transplantierte sich so schnell wie möglich und ohne Präferenz für einen Impfstoff impfen lassen sollen.
 
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die CoronaImpfV am 8. Februar 2021 neu gefasst. Danach „sollen“ auch Transplantierte in der Altersgruppe 18-65 mit dem Vector-Impfstoff von Astrazeneca geimpft werden. 
 
Den für die Impfkampagne zuständigen Behörden stehen für die Bestimmung der Zugangspriorität nach Alter die Daten der Einwohnermeldeämter zur Verfügung. Deshalb können diese Impfberechtigten von den Behörden oder den von ihnen mit der Organisation der Impfung beauftragten Stellen angeschrieben werden, ohne dass die Impfberechtigten selbst initiativ werden müssen.
 
Auf Daten für die Bestimmung der Impfberechtigung von Transplantierten können die Behörden nach aktuellem Stand wohl nicht zugreifen. Das bedeutet, dass Ihr die Informationen über Eure Impfberechtigung selbst aktiv bereitstellen müsst und keine Aufforderung abwarten könnt. Es spricht viel dafür, dass die Bundesländer hierfür demnächst einen geeigneten Kanal bereitstellen, dies kann eine online-Anmeldung über ein Portal sein. Sobald dazu nähere Informationen vorliegen, werden wir sie hier bereitstellen. Bislang blieben unsere diesbezüglichen Anfragen an die Ländergesundheitsminister*innen und Gesundheitssenatorinnen unbeantwortet.
 
Unabhängig davon, wie dieser Prozess im Einzelnen ausgestaltet ist, werdet Ihr Eure Berechtigung nachweisen müssen, was typischerweise über ein ärztliches Zeugnis möglich ist. Ob man dies bereits bei der Anmeldung hochladen muss oder erst zum Impftermin mitbringen muss, steht noch nicht fest und könnte ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
 
Jedenfalls könnt Ihr Euch jetzt schon um ein solches ärztliches Zeugnis kümmern, denn irgendwann werdet Ihr es voraussichtlich brauchen. Dann ist es vorteilhaft, wenn man es schon bei der Hand hat. Für dieses Zeugnis haben wir ein ausfüllbares Formular vorbereitet, das die Angaben enthält, die nach der Corona-ImpfV erforderlich sind und für die Anmeldung zur Impfung voraussichtlich abgefragt werden bzw. für die Impfberechtigung nachzuweisen sind. Wir haben dieses Formular im Lichte der geänderten Corona-ImpfV und der aktualisierten Empfehlung der DTG am 23. Februar 2021 aktualisiert. Das Formular könnt Ihr am Rechner ausfüllen, abspeichern und/oder ausdrucken, Eure Ärztin / Euren Arzt bitten, es zu unterschreiben und Euch zurückzugeben. Ihr erleichtert ihr / ihm so die Arbeit und seid der Impfung wieder einen kleinen Schritt näher.
 

 Hier Formular downloaden ➜