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Portokosten für Folgeverordnungen werden bis 30. Juni 2020 erstattet

Aufgrund der Corona-Pandemie sind persönliche Kontakte möglichst zu vermeiden. Auch Ärzte sind dazu angehalten, Patienten-Kontakte zu umgehen, wenn diese nicht zwingend notwendig sind. Um dies zu unterstützen, werden ab sofort die Portokosten...

... für den Versand von Folgeverordnungen erstattet. Die Portokosten für den Versand werden mit 90 Cent erstattet. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte ist nicht erforderlich.

Die Regelung ist befristet bis zum 30. Juni 2020.

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