BLOG

Telefonische Krankschreibung letztmalig verlängert

Bisher war eine Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen per Telefon bis 18. Mai möglich. Nun wurde die Frist erneut verlängert.

In einer Presseerklärung teilte gestern der Gemeinsame Bundesausschuss mit, dass nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage die Sonderregelung letztmalig bis einschließlich 31. Mai 2020 verlängert wird.

Dazu heisst es:

"Bis einschließlich 31. Mai 2020 gilt: Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, darf für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.

Die telefonische Anamnese durch die Vertragsärztin oder den Vertragsarzt muss im Wege der persönlichen ärztlichen Überzeugung vom Zustand der Versicherten oder des Versicherten durch eingehende Befragung erfolgen."

Wichtig auch die Information:

"Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur telefonischen Befunderhebung gilt, dass Versicherte bei typischen COVID-19-Symptomen, nach Kontakt zu COVID-19-Patienten und bei unklaren Symptomen von Infektionen der oberen Atemwege vor dem Arztbesuch telefonisch Kontakt zur Praxis aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen."

 

Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung können Sie hier lesen ➜

Download der PM hier ➜